Wichmann’s Umzüge
Inhaber: Wolfgang Wichmann
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Laden Schatzkammer: Lindenstraße 27 in 83395 Freilassing, Deutschland
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Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag unddem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach OrtenaußerhalbDeutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch,wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung desUmzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durchÜberschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag vonEuro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird,beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs aufden dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzungeiner mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht fürSchäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durchÜberschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als SachundPersonenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betragesbegrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort undzur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist derUnterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigtenGutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderungan. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlichsind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oderdie Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch beigrößter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbaresEreignis). Besondere Haftungsausschlussgründe Der Möbelspediteur ist von seiner Haftungbefreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahrenzurückzuführen ist.
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld,Briefmarken, Münzen,Wertpapieren oder Urkunden;
2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oderGewicht denRaumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern derMöbelspediteur denAbsender auf die Gefahr einer Beschädigung vorherhingewiesen und der Absender auf dieDurchführung der Leistung bestanden hat;
6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besondersleicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oderAuslaufen, erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auseiner der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass derSchaden aus dieser Gefahrentstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderenHaftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegendenMaßnahmen getroffen und besondereWeisungen beachtet hat.
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einenaußervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteurwegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung derLieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungenDie Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eineHandlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oderleichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintretenwerde, begangen hat.
Haftung der Leute
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oderBeschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen derLeute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und-begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in demBewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.Ausführender Möbelspediteur Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Drittenausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden,der durch Verlustoder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durchihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Derausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die demMöbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführenderMöbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführendenMöbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über dieHaftung der Leute.
Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlungeines entsprechenden Entgelts eine weitergehendere als die gesetzlich vorgesehene Haftungzu vereinbaren.
Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlungeiner gesonderten Prämie zu versichern.
Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
- Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbareBeschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sollten auf dem Ablieferungsbeleg odereinem Schadensprotokoll - spezifiziert - festgehalten werden. Sie sind dem Möbelspediteurspätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.- Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteurinnerhalb von 14 Tagen nachAblieferung spezifiziert angezeigt werden.
- Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.
- Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger demMöbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
- Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zuverhindern - in Textform (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) und innerhalb dervorgesehenen Fristen erfolgen. Außerdem muss der Absender der Schadensanzeige genanntund der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anderserkennbar gemacht werden.
- Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.Gefährliches UmzugsgutZählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absenderverpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig in Textform anzugeben, welcher Natur dieGefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z. B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosiveStoffe etc.).